Vermietung

Sie suchen einen solventen Mieter für Ihre Immobilie? Dann können Sie selbst auf die Mietersuche gehen und viel Zeit, Geld und Nerven dabei investieren – oder Sie beauftragen uns! Aus Erfahrung wissen wir, dass die Vermittlung einer Immobilie an einen geeigneten Interessenten nicht leicht ist und der Umfang oft unterschätzt wird. Deshalb hören wir oft: „Warum bin ich nicht gleich zu Ihnen gekommen?“

Im Folgenden können Sie sich unsere Leistungen mit einem Klick detailliert ansehen.

Als erfahrene Makler kennen wir den örtlichen Immobilienmarkt, wissen genau, worauf es bei der Vermarktung ankommt und wie wir einen solventen Mieter finden, der Ihre langfristige Rendite sichert. Bei Reiser Immobilien unterstützt Sie ein erfahrenes Team aus gut ausgebildeten Fachleuten, die Sie von der Mietpreisfindung bis hin zur Übergabe und Betreuung vollends unterstützen.

Leistungen

Es ist ein kleiner Drahtseilakt, die Waage zwischen Mieterzufriedenheit und guter Rendite zu finden. Mit uns an Ihrer Seite finden Sie den optimalen Mix aus beidem und erzielen so ein nachhaltiges Ergebnis. Unser Team aus erfahrenen Profis kennt sich in der Nachbarschaft und auf dem Immobilienmarkt aus und legt mit Ihnen zusammen den optimalen und rechtskonformen Mietpreis fest, der zu Ihrer Einkommensplanung passt.

Einen geeigneten Mieter muss man qualifiziert ansprechen. Professionelle Exposés und hochwertige Inserate sind dabei das A und O: von individuellen Texten über erstklassige Fotos bis hin zu vollständigen Unterlagen.

Um den passenden Mieter zu finden, reicht es oft nicht aus, die Immobilie in nur einem Medium zu inserieren. Wir wissen, welche Plattform wo wirksam ist und nutzen diese vollends aus.

Bis auf wenige Ausnahmen ist ein Energieausweis zur Vermarktung einer Immobilie Pflicht. So müssen Inserate mit dessen Informationen gefüllt werden und der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Sollten Sie keinen Energieausweis haben, unterstützen wir Sie bei dessen Beschaffung.

Besichtigungstermine sind eine organisatorische Herausforderung, denn solvente Interessenten sind meist berufstätig. Wir übernehmen die Koordination für Besichtigungstermine mit Interessenten und dem Vormieter – bei Bedarf auch außerhalb der normalen Geschäftszeiten. Zusätzlich prüfen wir die Interessenten vorab und geben Ihnen ein persönliches Feedback zur Mieterselbstauskunft des Interessenten.

Interessenten, die uns die ausgehändigte Mieterselbstauskunft zugeschickt haben, werden von uns auf ihre Bonität geprüft. Anschließend treffen wir eine Vorauswahl. So haben Sie die größtmögliche Sicherheit, an den richtigen Interessenten zu vermieten.

Ist der richtige Kandidat ausgewählt, gestalten wir mit Ihnen den Mietvertrag anhand aktueller und offizieller Mietvertragsformulare. Damit sind Sie sicher, keine ungültigen Klauseln oder unvorteilhafte Passagen im Vertrag zu haben.

Auch die Übergabe gehört zu unserem Leistungsspektrum und wird von uns persönlich mit einem präzisen Übergabeprotokoll durchgeführt. Zudem haben wir Zeugenstatus bei der Übergabe, falls es im Nachgang doch einmal zu Meinungsdifferenzen kommen sollte.

Darüber hinaus übernehmen wir die wichtige Pufferfunktion zwischen Ihnen und den Bewerbern, die nicht ausgewählt worden sind. Damit stellen wir sicher, dass Sie nach der Vermietung nicht weiter durch unliebsame Anrufe oder E-Mails behelligt werden.

Die Maklerprovision, die wir individuell mit Ihnen vereinbart haben, relativiert sich, wenn Sie Ihre eigene Zeit und Kosten gegenrechnen. Beachten Sie auch, dass Sie die Maklergebühr steuerlich in voller Höhe absetzen können.

Fragen und Antworten für Vermieter

  • – Bruttowarmmiete (Inklusivmiete)
    • + inkl. sind Grundmiete, Betriebskosten, Heizkosten
    • + keine Abrechnung
    • + Berechnungsgrundlage für die Kaution ist die gesamte Bruttowarmmiete
  • – Bruttokaltmiete
    • + inkl. sind Grundmiete und Betriebskosten
    • + Heizkosten müssen extra ausgewiesen werden
    • + ausgewiesene Heizkosten werden abgerechnet (Pauschalen nicht)
    • + Berechnungsgrundlage für die Kaution ist die Miete ohne die Heizkostenvorauszahlung
  • – Nettowarmmiete
    • + inkl. sind Grundmiete und Heizkosten
    • + Betriebskosten müssen extra ausgewiesen werden
    • + ausgewiesene Betriebskosten werden abgerechnet
    • + Berechnungsgrundlage für die Kaution ist die Miete ohne die Betriebskostenvorauszahlung
  • – Nettokaltmiete
    • + inkl. ist die Grundmiete
    • + Betriebs- und Heizkosten müssen extra ausgewiesen werden
    • + ausgewiesene Betriebs- und Heizkosten werden abgerechnet (Pauschalen nicht)
    • + Berechnungsgrundlage für die Kaution ist die Grundmiete ohne Betriebs- und   Heizkostenvorauszahlung
  • In den meisten Fällen wird eine Geldsumme vereinbart, die an den Vermieter gezahlt wird
  • Statt Bargeld lässt sich auch eine Bürgschaftserklärung vereinbaren. In diesem Fall verpflichtet sich die Bank, auf Anfordern des Vermieters den vereinbarten Kautionsbetrag anstelle des Mieters zu zahlen
  • Eine weitere Form sind verpfändete Sparkonten, wobei der Mieter selbst ein entsprechendes Sparkonto anlegt, dieses jedoch für die Dauer des Mietverhältnisses an den Vermieter verpfändet. Genau wie bei der Bürgschaft kann der Vermieter damit auf erstes Anfordern auf das Geld zugreifen
  • Die Kaution darf höchstens das Dreifache der Monatsmiete ohne ausgewiesene Vorauszahlungen und/oder Pauschalen für Betriebs- und/oder Heizkosten betragen
  • Die Zahlung und dessen Höhe müssen vertraglich vereinbart werden
  • Wurde die Kaution als Geldmittel vereinbart, hat der Mieter das Recht, diese in drei gleichen Monatsraten zu entrichten, wobei die erste Rate bei Mietbeginn fällig ist
  • Die Geldsumme ist zu einem üblichen Zinssatz für Konten mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist anzulegen.
  • Der Vermieter muss die Kautionssumme getrennt von seinem privaten und geschäftlichen Vermögen anlegen
  • Die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu, erhöhen jedoch die Sicherheit des Vermieters
  • Es gibt keine gesetzliche Frist zur Rückzahlung nach Auszug des Mieters. Die aktuelle Rechtsprechung sieht allerdings spätestens nach 6 Monaten vor
  • Die Kaution darf nur für Forderungen aus dem Mietverhältnis verwendet werden, wie z.B. Schäden an der Mietsache oder Mietrückstände (vorher muss der Rückstand angemahnt werden)
  • Gerät Ihr Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, dürfen Sie das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen. Das ist der Fall, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten in einen Zahlungsrückstand gerät, der mehr als eine Monatsmiete beträgt.
  • Außerordentlich kündigen dürfen Sie auch, wenn der Mieter über mehrere Monate hinweg mindestens zwei Monatsmieten Rückstand angesammelt hat.
  • Wenn Ihr Mieter den Hausfrieden stört, indem er die Nachbarn immer wieder mit Lärm belästigt oder ihnen Gewalt androht, oder wenn er die Wohnung auf eine vertragswidrige Art nutzt, weil er darin zum Beispiel unerlaubt ein Geschäft betreibt, haben Sie ebenfalls das Recht, ihm fristlos zu kündigen. Sie sollten in solchen Fällen jedoch vorher die Beschwerden sorgfältig protokollieren und die Polizei verständigen.
  • Mahnen Sie vor einer fristlosen Kündigung Ihren Mieter schriftlich ab und setzen Sie ihm eine Frist, bis wann er sein Verhalten ändern muss. Bei der Kündigung selbst müssen Sie die Kündigungsgründe ausführlich nennen, erläutern und idealerweise mit Protokollen untermauern. Die fristlose Kündigung wird wirksam, sobald der Mieter sie erhalten hat.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie nachvollziehbar für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder wie zum Beispiel eine Pflegekraft brauchen, können Sie dem Mieter wegen Eigenbedarfs kündigen. Ein möglicher Grund für den Eigenbedarf kann beispielsweise sein, dass die vermietete Wohnung im Gegensatz zu Ihrer eigenen barrierefrei ist und Ihr Ehepartner eine krankheitsbedingte Gehbehinderung hat. Gerichte prüfen Kündigungen wegen Eigenbedarfs inzwischen jedoch bei Klagen ganz genau, und wenn Ihr Ehepartner die Gehbehinderung zum Beispiel schon hatte, als der Mieter eingezogen ist, erscheint die Kündigung wegen Eigenbedarfs wenig plausibel.
  • Nehmen Sie die Gründe für die Kündigung wegen Eigenbedarf im Kündigungsschreiben exakt auf, um sicherzugehen, dass das Kündigungsschreiben einer möglichen Klage standhält. Unsere Empfehlung ist, zusätzlich eine Prüfung durch einen Rechtsanwalt für Mietrecht vornehmen zu lassen.